Tag-Archiv: Corona VO BW

Ab heute gilt die neue Corona Verordnung des Landes Baden-Württemberg. Die meisten Maßnahmen, wie Maske tragen und testen sind in den meisten Bereichen aufgehoben. Ausnahmen, d.h. die Maskenpflicht (medizinische Maske oder FFP2-Maske) besteht weiterhin im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), in Arzt- und Zahnarztpraxen, in Einrichtungen, Fahrzeugen und an Einsatzorten der Rettungsdienste, sowie in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe. Maskenpflichten: in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Dialyseeinrichtungen, Eingliederungshilfeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten, und Testpflichten: in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Eingliederungshilfeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten, in Schulen und Kitas,in Einrichtungen zur Unterbringung von Asylbewerberinnen und -bewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlerinnen und -aussiedlern, in Justizvollzugsanstalten, Maßregelvollzugseinrichtungen und anderen Einrichtungen, soweit dort dauerhaft freiheitsentziehende Unterbringungen erfolgen unterliegen speziellen Rechtsverordnungen und gelten somit im Moment noch weiterhin.

Ab heute gilt eine neue Corona VO BW: Es entfallen die Beschränkungen bei privaten Zusammenkünften und privaten Veranstaltungen. Es entfallen außerdem die Kapazitäts­beschränkungen und Personenobergrenzen bei öffentlichen Veranstaltungen. Es entfällt die 3G-Pflicht am Arbeitsplatz.

Ab heute neue Corona VO des Landes BW: Es gilt die Warnstufe seit heute.

3/3