Das Landgericht hat einen Vergleich vorgeschlagen, mit welchem alle Rechtsstreitigkeiten und Rechtsbeziehungen zu den o5 Architekten beendet wären.
Als Vergleichssumme schlägt das Gericht 40.000 € vor.
Diese setzt sich zusammen aus 0 € für die Kündigung bzw. Schadensersatz, welcher von den o5 Architekten mit 975.000 € eingeklagt wird.
Die 40.000 € resultieren zum einen aus einem Teilhonorar aus Zeiten vor der Kündigung und zum anderen aus dem Prozessrisiko. Die o5 Architekten fordern 71.000 € Honorar für vermeintliche Leistungen vor der Kündigung.
Der Gemeinderat hat dem Vergleichsangebot zugestimmt.
Neue Mitte Vergleichsvorschlag des Gerichts